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Art. 108 BGG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_238/2022 · 06.05.2022NichteintretenEin Urteil des Verwaltungsgerichts, das eine Baubewilligung schützt und untergeordnete technische Erschliessungsfragen einem separaten Verfahren vorbehält, stellt einen nicht anfechtbaren Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 BGG dar, sofern weder ein nicht wiedergutzumachender Nachteil noch die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 lit.…BaubewilligungBGer 1C_112/2021 · 04.03.2021NichteintretenWer gegen einen gemeindlichen Wiederherstellungsbefehl Beschwerde führt, hat darzulegen, inwiefern der Zwischenentscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur bewirkt; das blosse Unterliegen genügt dazu nicht.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_476/2017 · 19.09.2017NichteintretenEine Beschwerde an das Bundesgericht gegen eine vorläufige Implantationsbewilligung (autorisation préalable d'implantation) ist nur zulässig, wenn die Beschwerdeführenden nachweisen, dass die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG erfüllt sind; ein blosses Stillschweigen zu dieser Frage führt zum Nichteintreten.BaubewilligungBGer 1C_23/2016 · 21.01.2016NichteintretenEine Beschwerde an das Bundesgericht muss sich mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen; rein appellatorische Kritik und die blosse Darlegung einer anderen Sichtweise genügen den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, weshalb auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.