Art. 108 al. 1 let. a LTF
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0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_430/2017 · 31.08.2017NichteintretenEine kantonale Vorentscheidung über eine Voranfrage zur Baubewilligung (autorisation préalable d'implantation) stellt eine Zwischenentscheidung im Sinne von Art. 93 LTF dar; auf eine dagegen erhobene Beschwerde an das Bundesgericht ist nur unter den kumulativen Voraussetzungen des nicht wiedergutzumachenden Nachteils oder der sofortigen…BaubewilligungPlanungszoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.