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Art. 108 Abs. 2 VRPG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2026 265 · 25.08.2026Besonderer AusgangNach bundesgerichtlicher Gutheissung und Rückweisung der Sache an die Gemeinde regelt das Verwaltungsgericht nur noch die Kosten- und Entschädigungsfolgen; wegen eines qualifizierten Verfahrensfehlers der Gemeinde (Bauentscheid durch eine nach kommunalem Recht unzuständige Behörde) werden weder der Gegenpartei noch der Gemeinde…BaubewilligungVGer BE 100 2023 329 · 07.08.2024RückweisungDie Bewilligungsbehörde hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die geplante Erstwohnungsnutzung von Neubauten in einer Zweitwohnungsgemeinde aufgrund der örtlichen Marktverhältnisse realistisch erscheint; fehlen hierfür die nötigen Grundlagen, ist die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung an die Fachbehörde zurückzuweisen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.