Art. 108 Abs. 1 VRPG
10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2026 278 · 27.08.2026Besonderer AusgangNach bundesgerichtlicher Gutheissung der Beschwerde von C. und Rückweisung der Sache an die Einwohnergemeinde Biel regelt das Verwaltungsgericht die Kosten- und Entschädigungsfolgen neu; die Baugemeinschaft als obsiegende Partei im Ursprungsverfahren wird kosten- und entschädigungspflichtig.BaubewilligungVGer BE 100 2026 265 · 25.08.2026Besonderer AusgangNach bundesgerichtlicher Gutheissung und Rückweisung der Sache an die Gemeinde regelt das Verwaltungsgericht nur noch die Kosten- und Entschädigungsfolgen; wegen eines qualifizierten Verfahrensfehlers der Gemeinde (Bauentscheid durch eine nach kommunalem Recht unzuständige Behörde) werden weder der Gegenpartei noch der Gemeinde…BaubewilligungVGer BE 100 2026 225 · 12.08.2026AbgewiesenDie Beschwerde gegen einen Gemeinderatsbeschluss über einen Verpflichtungskredit ist auf den Streitgegenstand des Kreditbeschlusses beschränkt; Fragen zur Standortwahl der Haltestelle und zur Erschliessung über privaten Grund liegen ausserhalb dieses Streitgegenstands und durften von der Vorinstanz zu Recht nicht behandelt werden.BaubewilligungVGer BE 100 2024 271 · 13.03.2025Teilweise gutgeheissenVerursacht eine Behörde durch verfrühte Einleitung des Schriftenwechsels vor Bereinigung der Prozessvoraussetzungen unnötige Parteikosten, darf sie diese nicht der beschwerdeführenden Partei auferlegen; dies stellt einen besonderen Umstand im Sinne von Art. 108 Abs. 3 VRPG dar, der die Auflage der Kosten an das Gemeinwesen gebietet.BaubewilligungVGer BE 100 2023 329 · 07.08.2024RückweisungDie Bewilligungsbehörde hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die geplante Erstwohnungsnutzung von Neubauten in einer Zweitwohnungsgemeinde aufgrund der örtlichen Marktverhältnisse realistisch erscheint; fehlen hierfür die nötigen Grundlagen, ist die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung an die Fachbehörde zurückzuweisen.BaubewilligungVGer BE 100 2022 305 · 20.10.2022AbgewiesenEin Gesuch um Berichtigung oder Erläuterung nach Art. 100 VRPG ist abzuweisen, wenn es in der Sache auf eine inhaltliche Änderung des Entscheids abzielt; für materielle Korrekturen steht allein der ordentliche Beschwerdeweg offen.VGer BE 100 2023 201 · 28.09.2020NichteintretenEin Rückweisungsentscheid der BVD im Baubewilligungsverfahren ist ein Zwischenentscheid, der vor Verwaltungsgericht nur selbständig anfechtbar ist, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder die Voraussetzungen von Art. 61 Abs. 3 Bst. b VRPG gegeben sind. Das vorläufige Bestehen eines formell rechtswidrigen Zustands im…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2019 20 · 26.07.2019GutgeheissenFehlt es von Anfang an am klaren Beschwerdewillen, kann dieser nicht aus dem passiven Verhalten der betroffenen Person im weiteren Verfahren hergeleitet werden; die Kostenpflicht als unterliegende Partei setzt eine eindeutige Beschwerdeführung voraus.BaubewilligungVGer BE 100 2017 341 · 14.11.2017Besonderer AusgangEin aussergerichtlich abgeschlossener Vergleich kann durch das Verwaltungsgericht genehmigt und in die Baubewilligung integriert werden, sofern die zuständige Baubewilligungsbehörde zustimmt; privatrechtliche Abreden sowie Kostenliquidationen zulasten unbeteiligter Dritter (insb. Kanton als Träger der unentgeltlichen Rechtspflege) sind…BaubewilligungVGer BE 100 2019 336 · 31.10.2017AbgewiesenIn einem Beschwerdeverfahren, das auf die Überprüfung des Kostenschlusses eines Rechtsverzögerungsentscheids beschränkt ist, kann das Verwaltungsgericht den Behörden keine Anweisungen zur beförderlichen Weiterführung des Baubewilligungsverfahrens erteilen. Ein vorinstanzlicher Kostenschluss ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn das…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.