Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_50/2025 · 30.01.2025NichteintretenWer unentgeltliche Rechtspflege wegen Mittellosigkeit beantragt, muss substanziiert darlegen, dass er nicht über ausreichende finanzielle Mittel für den Kostenvorschuss verfügt; ein vages Vorbringen zu allfälligen Pflegeheimkosten genügt nicht.GestaltungsplanBGer 2C_176/2007 · 03.05.2007NichteintretenDie Beschwerde gegen die Bewertung der Flugtauglichkeit ist unzulässig, da es sich um eine Fähigkeitsbewertung handelt, die gemäss Art. 83 lit. t BGG nicht anfechtbar ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.