Art. 107 Abs. 1 lit. f ZPO
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_350/2016 · 02.02.2017GutgeheissenDie Vorinstanz hat willkürlich vom Unterlieger-Prinzip abgewichen, indem sie die Kosten des Rekurs- und Beschwerdeverfahrens hälftig auf beide Parteien verteilte, obwohl die Beschwerdeführerin vollumfänglich obsiegte.BaubewilligungVGer SG B 2016/235 · 23.05.2016GutgeheissenBei einem Rekursrückzug kann eine ausseramtliche Entschädigung zugesprochen werden, wenn der Rekurs aufgrund nachgereichter, für die Beurteilung notwendiger Unterlagen zurückgezogen wurde und der Rekurs in materieller Hinsicht angebrachtermassen erhoben war.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.