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Art. 107 Abs. 1 lit. f ZPO

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_350/2016 · 02.02.2017GutgeheissenDie Vorinstanz hat willkürlich vom Unterlieger-Prinzip abgewichen, indem sie die Kosten des Rekurs- und Beschwerdeverfahrens hälftig auf beide Parteien verteilte, obwohl die Beschwerdeführerin vollumfänglich obsiegte.BaubewilligungVGer SG B 2016/235 · 23.05.2016GutgeheissenBei einem Rekursrückzug kann eine ausseramtliche Entschädigung zugesprochen werden, wenn der Rekurs aufgrund nachgereichter, für die Beurteilung notwendiger Unterlagen zurückgezogen wurde und der Rekurs in materieller Hinsicht angebrachtermassen erhoben war.BaubewilligungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.