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Art. 106 Abs. 3 BauG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2022 168 · 13.05.2024AbgewiesenDer gesetzliche Eigentumsübergang einer Detailerschliessungsanlage an die Gemeinde nach Art. 109 Abs. 2 BauG (Kanton Bern) setzt keinen förmlichen Erschliessungsvertrag voraus; es genügt, dass die Gemeinde die Erstellung der Anlage durch Private in einem Baubewilligungsverfahren bewilligt und die ordnungsgemässe Erstellung festgestellt…BaubewilligungVGer BE 100 2023 177 · 30.05.2023RückweisungEine Strasse, die mehrere freistehende Häuser mit separaten Baubewilligungen und verschiedenen Bauherrschaften erschliesst, ist keine blosse Hauszufahrt, sondern eine Detailerschliessungsanlage, die nach Art. 78 Abs. 1 aBauG unentgeltlich an die Gemeinde übergeht. Die Frage, ob die Anlage die für diesen Übergang erforderliche…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.