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Art. 105 Abs. 1 und 2 VRP

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SG B 2024/93 · 06.03.2025AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei baurechtswidrigen Anlagen ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und keine milderen Massnahmen ersichtlich sind. Die Anordnung von Bepflanzungen (Rabatten, Baum) zur Begrenzung zonenfremder Nutzung…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.