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Art. 100 Abs. 1 VRPG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2022 305 · 20.10.2022AbgewiesenEin Gesuch um Berichtigung oder Erläuterung nach Art. 100 VRPG ist abzuweisen, wenn es in der Sache auf eine inhaltliche Änderung des Entscheids abzielt; für materielle Korrekturen steht allein der ordentliche Beschwerdeweg offen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.