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Art. 10 ZWG

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2024 44 · 28.08.2026RückweisungIn einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % liegt keine offensichtliche Rechtsumgehung des Zweitwohnungsverbots vor, wenn die Bauherrschaft ernsthafte Absichten zur Erstwohnungsnutzung glaubhaft macht und kein offensichtliches Überangebot an luxuriösen Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment besteht; die…BaubewilligungBGer 1C_373/2024 · 18.02.2025AbgewiesenAltrechtliche Wohnungen nach Art. 10 ZWG dürfen gemäss Art. 11 Abs. 1 und 2 ZWG im Rahmen der vorbestehenden Hauptnutzfläche umgebaut und anschliessend als Zweitwohnungen genutzt werden, sofern keine kantonalen oder kommunalen Nutzungsbeschränkungen bestehen. Eine Gesetzeslücke liegt nicht vor, da der Bundesgesetzgeber die Umnutzung…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungOrtsplanungsrevisionPlanungszoneVGer GR R 2023 78 · 22.10.2024AbgewiesenStudios, die ursprünglich als Gewerberäume bewilligt und trotz späterer Baubewilligung nie zulässigerweise in Wohnnutzung überführt wurden, stellen keine altrechtlichen Wohnungen im Sinne von Art. 10 ZWG dar und können nicht als Bezugsgrösse für die 30%ige Erweiterungsmöglichkeit nach Art. 11 Abs. 3 ZWG (a.F.) bzw. Art. 11 Abs. 2 ZWG…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer GR R 2021 67 · 23.08.2022AbgewiesenEine Nutzungsbeschränkung für einen Wohnraum bis zum Nachweis ausreichender Ausnützungsziffer stellt eine Auflage (nicht eine Suspensivbedingung) dar, womit die Baubewilligung sofort wirksam ist. Die derart vor dem 11. März 2012 rechtmässig bestehende Wohnung gilt als altrechtliche Wohnung nach Art. 10 ZWG und darf nach Art. 11 Abs. 3…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_478/2019 · 08.05.2020GutgeheissenDie Kumulation von Wiederaufbau und Erweiterung einer altrechtlichen Wohnung nach Art. 11 Abs. 2 und 3 ZWG ist bundesrechtswidrig. Eine Standortverschiebung beim Wiederaufbau ist nur zulässig, wenn die Identität der Baute im Wesentlichen gewahrt bleibt.BaubewilligungVGer GR R 2018 17 · 18.09.2019Teilweise gutgeheissenEine im Rohbau erstellte, aber noch ohne Innenausbau (Küchen, Sanitär, Bodenbeläge) verbliebene Wohnung kann als 'vollendet' im Sinne von aArt. 91 Abs. 2 KRG und als 'altrechtliche Wohnung' gemäss Art. 10 ZWG qualifiziert werden, wenn die verbleibenden Ausbauarbeiten im Verhältnis zu den Gesamtkosten marginal sind, die Bauabnahme vor…BaubewilligungVGer GR R 2018 18 · 12.07.2019AbgewiesenIm Rahmen des Wiederaufbaus einer altrechtlichen Wohnung nach Art. 11 Abs. 2 ZWG ist eine Standortverschiebung auf derselben Parzelle innerhalb der Bauzone zulässig, sofern die Identität der Ersatzbaute in örtlicher Hinsicht gewahrt bleibt. Zudem darf die Hauptnutzfläche einer altrechtlichen Wohnung im Rahmen eines Abbruchs und…BaubewilligungVGer GR R 2017 92 · 02.10.2018NichteintretenDie Betreiberin eines Hotels, die nicht Eigentümerin der von einer gemeindlichen Feststellungsverfügung (ausschliessliche Hotelnutzung) und einer Grundbuchanmerkung betroffenen Stockwerkeigentumseinheiten ist, hat kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung dieser Verfügung und ist zur Beschwerde nicht legitimiert (Art. 50 VRG).BaubewilligungPlanungszoneUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.