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Art. 10 Abs. 2 WaG

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00361 · 22.01.2026GutgeheissenEine rechtskräftige Waldfeststellungsverfügung entfaltet im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren Bindungswirkung; auf den Nachbargrundstücken rechtskräftig als Nichtwald qualifizierte Bestockungen können im Baubewilligungsverfahren nicht mehr in Frage gestellt werden. Eine bestockte Fläche von ca. 101 m² auf dem Baugrundstück selbst…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00280 · 10.04.2025AbgewiesenEine Bestockung, welche die kantonalen quantitativen Mindestkriterien gemäss § 2 KWaG (Fläche 800 m², Breite 12 m, Alter 20 Jahre) auch ohne durchgängige Mindestbreite als isolierte Kleinfläche erfüllt, gilt als Wald im Rechtssinn. Das Alter der Bestockung kann im Nachhinein anhand von Luftaufnahmen hinreichend belegt werden, wenn diese…VGer BE 100 2022 163 · 07.11.2023AbgewiesenUnbewilligte Bauten im kantonalen Naturschutzgebiet, im Wald und im Gewässerraum können mangels Standortgebundenheit weder nachträglich bewilligt noch ausnahmsweise legalisiert werden; die Wiederherstellungspflicht besteht ausserhalb der Bauzone ohne die fünfjährige Verwirkungsfrist nach Art. 46 Abs. 3 BauG und überwiegt private…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer ZG V 2019 97 · 10.08.2020AbgewiesenAuskragende Bauteile dürfen nach § 16 Abs. 1 BO Zug in den Grenzabstand hineinragen, sofern die Hauptfassade deutlich erkennbar bleibt; massgebend ist die durchgehende Fassadenflucht des grössten Fassadenteils, nicht das Fehlen von Rücksprüngen oder Terrassen. Ein öffentliches Fusswegrecht im Grundbuch begründet keine öffentliche…BaubewilligungBGer 1C_645/2018 · 21.11.2019Teilweise gutgeheissenDie Waldgrenze im Zonenplan ist unrichtig, wenn eine Rodungsbewilligung für ein bestimmtes Werk nicht ausgenutzt wurde und die Fläche ihre Waldqualität behält. Eine Anpassung der Waldgrenze kann jedoch bis zum Abschluss hängiger Planungs- und Rodungsverfahren sistiert werden, sofern überwiegende Interessen der Planbeständigkeit und…Wiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevisionBGer 1A.100/2002 · 10.10.2002AbgewiesenDie Waldfeststellung richtet sich primär nach dem qualitativen Waldbegriff (Art. 2 Abs. 1 WaG); quantitative Mindestkriterien sind nur Hilfsmittel und dürfen nicht schematisch angewendet werden. Eine Bestockung gilt als Wald, wenn sie Waldfunktionen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrtsfunktion) erfüllen kann, selbst wenn sie kantonale…Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.