Art. 10 Abs. 2 BZO
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BRG ZH BRGE IV Nr. 0038/2025 · 20.03.2025RückweisungEin «Wohnhotel ohne Anmeldemöglichkeit», das hauptsächlich Wohnraum für kurzfristige Aufenthalte ohne gastgewerbliche Dienstleistungen anbietet, ist nicht als «Beherbergungsbetrieb» im Sinne von Art. 10 Abs. 2 Satz 2 BZO zu qualifizieren, sondern als andere Unterkunft für den temporären Aufenthalt (Appartements, Boarding), die an den…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.