Art. 10 Abs. 1 USG
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VGer ZH VB.2025.00041 · 25.06.2026AbgewiesenEin kommunales Strassenprojekt (Sondernutzungsplan nach §§ 12 ff. StrG) bedarf keiner kantonalen Genehmigung nach Art. 26 Abs. 1 RPG, wenn es lediglich die Art und das Mass der im übergeordneten Sondernutzungsplan festgelegten Nutzung konkretisiert, ohne Fragen der Grundordnung neu zu regeln. Der Beschwerdeführer kann aus der…BaubewilligungSondernutzungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.