Art. 10 Abs. 1 BV
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VGer BE 100 2018 88 · 07.11.2018AbgewiesenDie bauliche Sperrung einer Quartierstrasse durch einen Pfosten stellt eine Teilentwidmung im Sinn von Art. 65 Abs. 2 SG dar und ist nur zulässig, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Das anerkannte öffentliche Interesse an der Unterbindung von Schleichverkehr und an der Verbesserung der…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.