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Art. 10 Abs. 1 BV

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VGer BE 100 2018 88 · 07.11.2018AbgewiesenDie bauliche Sperrung einer Quartierstrasse durch einen Pfosten stellt eine Teilentwidmung im Sinn von Art. 65 Abs. 2 SG dar und ist nur zulässig, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Das anerkannte öffentliche Interesse an der Unterbindung von Schleichverkehr und an der Verbesserung der…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.