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Art. 1 WaG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_205/2022 · 17.06.2024GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss alle betroffenen öffentlichen und privaten Interessen umfassend ermitteln, gewichten und abwägen; eine selektive oder lückenhafte Abwägung, insbesondere bei absoluten Schranken wie dem Waldschutz, ist rechtswidrig.GestaltungsplanBGer 1C_1/2021 · 30.07.2021AbgewiesenEine Parzelle in der Landwirtschaftszone kann teilweise als Wald im Rechtssinne qualifiziert werden, wenn sie qualitativ die Waldmerkmale erfüllt, selbst wenn quantitative Kriterien nicht vollständig erfüllt sind. Eine Rodungsbewilligung ist zu verweigern, wenn keine wichtigen Gründe vorliegen, die das Interesse an der Walderhaltung…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.