Art. 1 USG (SR 814.01)
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SO VWBES.2021.348 · 26.10.2022AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden, ausserhalb der Bauzone standortgebundenen Mobilfunkanlage auf 5G mit adaptiven Antennen ist bewilligungsfähig, wenn die nach dem «worst-case»-Verfahren berechneten Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten sind. Kantonale und kommunale Behörden sind an die bundesrechtlichen Grenzwerte der NISV…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SO VWBES.2021.439 · 19.10.2020Teilweise gutgeheissenDer Ersatz konventioneller durch adaptive 5G-Antennen an einer bestehenden Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zu bewilligen, wenn die Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten sind; die Vollzugsbehörden dürfen die Bewilligung nicht aus gesundheitlichen Bedenken verweigern und können die in der NISV abschliessend…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.