Art. 1 USG
9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_455/2025 · 07.07.2026Teilweise gutgeheissenDie Sportanlage Seefeld in Sarnen ist kein Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) im Sinne von Art. 3 Abs. 3 NISV. Für adaptive Mobilfunkanlagen genügt die Angabe des adaptiven Betriebs und der Anzahl Sub-Arrays im Standortdatenblatt, um den Korrekturfaktor nach Ziff. 63 Anhang 1 NISV zu bestimmen.BaubewilligungVGer SO VWBES.2025.112 · 28.05.2026Teilweise gutgeheissenFür Photovoltaikanlagen fehlen in Anhang 1 NISV spezifische Emissionsgrenzwerte; die Bewilligungsbehörde hat deshalb gestützt auf Art. 4 Abs. 2 NISV vorsorgliche Emissionsbegrenzungen anzuordnen, wenn ein bereits ausformulierter Industriestandard zur Entstörung von Leistungsoptimierern vorliegt und dessen Umsetzung technisch,…BaubewilligungBGer 1C_526/2023 · 25.03.2025AbgewiesenBei einer rechtskräftig bewilligten Abfallsammelstelle setzt deren Schliessung oder Redimensionierung eine umfassende Interessenabwägung voraus, wobei die getroffenen Emissionsreduktionsmassnahmen als verhältnismässig erachtet wurden und die Planungswerte eingehalten wurden.VGer BE 100 2024 245 · 29.07.2024AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die rechnerische Prognose die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV an sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung belegt. Einwände betreffend adaptive Antennen, Korrekturfaktor und Messmethoden sind nicht einschlägig, wenn das bewilligte Vorhaben ausschliesslich…BaubewilligungVGer SO VWBES.2021.348 · 26.10.2022AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden, ausserhalb der Bauzone standortgebundenen Mobilfunkanlage auf 5G mit adaptiven Antennen ist bewilligungsfähig, wenn die nach dem «worst-case»-Verfahren berechneten Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten sind. Kantonale und kommunale Behörden sind an die bundesrechtlichen Grenzwerte der NISV…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_87/2020 · 16.07.2021AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Bauzone ist umweltschutzrechtlich zulässig, wenn die Lärmimmissionen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten und keine wesentliche Änderung der Baute ohne Sanierung vorliegt. Sekundärimmissionen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie dem Vorhaben direkt zuordenbar sind.BaubewilligungBGer 1C_91/2020 · 04.03.2021AbgewiesenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen nach Abs. 1 ausgeschöpft sind. Bei erheblicher Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist eine Ausnahmebewilligung nur bei äusserst gewichtigen Interessen zulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SO VWBES.2021.439 · 19.10.2020Teilweise gutgeheissenDer Ersatz konventioneller durch adaptive 5G-Antennen an einer bestehenden Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zu bewilligen, wenn die Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten sind; die Vollzugsbehörden dürfen die Bewilligung nicht aus gesundheitlichen Bedenken verweigern und können die in der NISV abschliessend…BaubewilligungBGer 1C_681/2017 · 01.02.2019AbgewiesenDie Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkantennenanlage ist mit Bundesumweltrecht und Natur- und Heimatschutzrecht vereinbar, wenn die vorsorglichen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und die Beeinträchtigung des schützenswerten Ortsbilds geringfügig ist.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.