Art. 1 SVG
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VGer TG TVR-2024-25 · 01.01.2024AbgewiesenDer Begriff der halboffenen Bauweise wird abschliessend durch das kantonale Recht definiert und lässt den Zusammenbau benachbarter Bauten zu einer Reihe zu, womit auch Dreifamilienhäuser oder aneinandergebaute Einfamilienhäuser nicht ausgeschlossen sind. VSS-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern Richtlinien, deren Anwendung den…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.