Art. 1 NHG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2016 255 · 16.05.2017AbgewiesenEine Terrainaufschüttung in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn sie für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung notwendig ist (Art. 16a Abs. 1 RPG i.V.m. Art. 34 Abs. 4 Bst. a RPV) und zu einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit oder der landwirtschaftlichen Nutzungseignung führt; ortsübliche topografisch bedingte…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_188/2007 · 01.04.2009GutgeheissenDie Interessenabwägung muss die Schutzanliegen des ISOS und der kommunalen Bau- und Zonenordnung hinreichend berücksichtigen; qualifizierte Abweichungen von der Grundnutzungsordnung sind nur bei umfassender Begründung zulässig.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.