Art. 1 besV
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VGer SG B 2015/125 · 20.12.2016AbgewiesenDie Auslegung von Art. 11 besV des Überbauungsplans K. ergibt, dass das Terrain im gesamten Plangebiet weich anzupassen ist und Stützmauern grundsätzlich unzulässig sind, sofern sie nicht dem natürlichen Geländeverlauf entsprechen. Die Gabionenmauer ist daher nicht bewilligungsfähig.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.