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Art. 1 Abs. 3 lit. b LSV

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_3/2024 · 29.01.2025Teilweise gutgeheissenDie Gemeinde darf im kommunalen Richtplan keine generell-abstrakten Grenzwerte oder Abstandsregeln für Grosswindanlagen festlegen, die eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall vereiteln und damit der behördenverbindlichen kantonalen Richtplanung widersprechen.OrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer TG VG.2023.10 · 06.12.2022AbgewiesenKommunale Baureglementsbestimmungen zu Grosswindanlagen (Mindestabstand 700 m, Betrachtungswinkel 18 Grad, Infraschall-Nachweis, Pufferzone S1) dürfen die raumplanerischen Voraussetzungen, die der kantonale Richtplan für ein Windenergiegebiet verbindlich geschaffen hat, nicht faktisch vereiteln. Abstandsvorschriften, die die…OrtsplanungsrevisionSondernutzungsplanRichtplanungBaubewilligungVGer TG VG.2023.9 · 06.12.2022AbgewiesenKommunale Richtplanfestlegungen und Baureglementsbestimmungen zu Grosswindanlagen (Mindestabstand 700 m, Betrachtungswinkel, Infraschall-Nachweispflicht, Pufferzone S1) sind nicht genehmigungsfähig, wenn sie die raumplanerischen Voraussetzungen des behördenverbindlichen kantonalen Richtplans für das Windenergiegebiet Braunau-Wuppenau…OrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer TG TVR-2024-21 · 02.11.2021AbgewiesenKommunale Regelungen für Windenergieanlagen (Mindestabstände, Betrachtungswinkel, Infraschall-Nachweispflicht, Gewässerschutzzonenpuffer), die in einem kantonalrechtlich rechtskräftig festgesetzten Windenergiegebiet die Erstellung von Grosswindanlagen faktisch verunmöglichen oder eine umfassende Interessenabwägung vereiteln würden, sind…OrtsplanungsrevisionRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.