Art. 1 Abs. 2 lit. b RPG
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_260/2025 · 31.07.2026AbgewiesenDie Rückzonung unüberbauter, peripher gelegener Grundstücke in einer überdimensionierten Bauzone ist raumplanerisch zweckmässig und verhältnismässig, wenn sie der Umsetzung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und keine Baulücke schafft.AuszonungVGer ZH VB.2025.00166 · 09.07.2026AbgewiesenWeist eine Baute sowohl einen hohen Eigenwert als auch einen hohen Situationswert auf, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Unterschutzstellung nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG auch gegenüber den öffentlichen Interessen an Innenverdichtung und ökologischer Sanierung sowie gegenüber privaten Wirtschaftlichkeitsinteressen. Eine…GestaltungsplanBGer 1C_674/2023 · 17.04.2025AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkantenne ausserhalb der Bauzone auf einer landwirtschaftlichen Parzelle ist rechtmässig, wenn die Standortwahl durch die Destination relativ zwingend ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 24 RPG). Die ISOS-Schutzziele sind zu berücksichtigen, aber nicht massgebend, wenn die Parzelle…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_218/2023 · 02.07.2024AbgewiesenEine Parzelle liegt nicht im weitgehend überbauten Gebiet im Sinne von Art. 36 Abs. 3 RPG, wenn sie in einer Randlage ohne genügenden Zusammenhang mit dem Siedlungsgebiet liegt und die umliegenden Flächen nicht überbaut sind. Ein raumplanungsrechtlicher Anspruch auf Einzonung besteht in diesem Fall nicht.OrtsplanungsrevisionAuszonungEinzonungBGer BGE 145 II 18 · 01.01.2019GutgeheissenDie Schaffung neuer Bauzonen während der Übergangszeit nach Art. 38a RPG muss die strengen Anforderungen von Art. 52a Abs. 2 RPV erfüllen; zudem ist der Bedarf nach Art. 15 Abs. 1 und 4 lit. b RPG nachzuweisen und der Grundsatz der Siedlungsverdichtung nach innen zu beachten. Die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen (FFF) erfordert…UmzonungOrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonungBGer 1C_230/2017 · 24.05.2018AbgewiesenEin Bebauungsplan mit Hochhäusern in einer Wohn- und Arbeitszone ist rechtmässig, wenn die Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung nachvollziehbar begründet wird und die Interessenabwägung nicht willkürlich ist.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.