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Art. 1 Abs. 2 lit. abis LAT

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_410/2022 · 04.12.2023AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer Parzelle ist rechtmässig, wenn sie der Vermeidung von Planungshemmnissen dient und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entspricht, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone.PlanungszoneBaubewilligungBGer 1C_234/2021 · 15.09.2022AbgewiesenEin Quartierplan mit einer Dichte von 180 Einwohner + Arbeitsplätze pro Hektare und einem IUS von 0.9 entspricht den Mindestanforderungen des kantonalen Richtplans (Massnahme A11 PDCn) und den Bundesvorgaben zur Innenentwicklung und Verdichtung. Die Integration der geplanten Bauten in das bestehende Siedlungsgefüge ist nicht willkürlich…GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_218/2020 · 23.07.2021AbgewiesenDie Anordnung kantonaler Reservationszonen auf den Grundstücken des Beschwerdeführers ist rechtmässig, da sie auf einem objektiven Überdimensionierungsbefund der Bauzone der Gemeinde Epalinges basiert und den Behörden die notwendige Planungsfreiheit zur Anpassung der Nutzungsplanung gemäss Art. 27 LAT gewährt.PlanungszoneAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_296/2020 · 08.07.2021AbgewiesenEin kontrollincidentieller Prüfung der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung massgeblich verändert haben. Die Abwägung der Interessen ergibt, dass die aktuelle industrielle Zonenausscheidung für die Parzelle 1967 nicht mehr den Anforderungen der Trennung von Bau- und…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_126/2020 · 15.02.2021GutgeheissenDie Baubewilligung für ein Wohngebäude auf einer Parzelle mit einem regional bedeutenden Biotop in der Bauzone verletzt Art. 18 Abs. 1ter LPN, da die Massnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder zum Ersatz des Biotops ungenügend sind. Ein Kompromiss zwischen Bauinteresse und Biotopschutz ist erforderlich.BaubewilligungBGer 1C_190/2020 · 09.02.2021RückweisungEin manifestes Überschreiten des demografischen Potenzials bis 2036 kann eine Anpassung der Bauzonenplanung erfordern und muss im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT berücksichtigt werden, insbesondere wenn dies auf eine nicht bedarfsgerechte Entwicklung hinweist.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_619/2019 · 06.08.2020GutgeheissenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone und fehlender Umsetzung des Plans.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_156/2019 · 26.11.2019AbgewiesenDie Bewilligung eines Bauprojekts in einer überdimensionierten Bauzone kann trotz laufender Planungsrevision und angestrebter Zonenreservierung rechtmässig sein, wenn das Vorhaben den Zielen der Innenverdichtung entspricht und die Planungsfreiheit nicht unzumutbar beeinträchtigt (Art. 77 aLATC, Art. 15 LAT).Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.