Art. 1 Abs. 2 lit. a und c FMG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_416/2024 · 02.10.2025AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist standortgebunden nach Art. 24 lit. a RPG, wenn sie eine absolute Deckungslücke in einem ausschliesslich ausserhalb der Bauzone liegenden Gebiet schliesst und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer ZG V 2023 73 · 06.09.2024AbgewiesenMobilfunkanlagen sind keine Anlagen der Haustechnik und unterliegen nicht den für Dachaufbauten oder haustechnische Anlagen geltenden Beschränkungen der Bauordnung. Sie sind als Infrastrukturanlagen grundsätzlich zonenkonform, sofern sie das Orts-, Quartier- oder Strassenbild nicht übermässig beeinträchtigen und den Versorgungsauftrag…BaubewilligungBGer 1C_593/2020 · 12.05.2021AbgewiesenDie kommunale Baubewilligungsbehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum bei der Anwendung kantonaler Ästhetikvorschriften, wenn sie die Eingliederung einer Mobilfunkanlage ohne hinreichende Berücksichtigung der bundesrechtlichen Vorgaben des Fernmeldegesetzes (insbesondere Versorgungsauftrag) beurteilt und damit ein flächendeckendes…BaubewilligungBGer 1C_265/2014 · 22.04.2015AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiberin (Fernmeldegesetzgebung) und dem Schutz des ländlichen Ortsbilds (kommunale Ästhetikvorschriften) fiel zugunsten des Ortsbildschutzes aus, da ein tauglicher Alternativstandort ausserhalb der Bauzone (mit Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG) verfügbar war und…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.