Art. 1 Abs. 2 lit. a RPG
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39%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00249 · 13.11.2025Teilweise gutgeheissenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV ist zulässig, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht wesentlich überschritten werden, sämtliche verhältnismässigen Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Siedlungsentwicklung nach innen besteht. Ein im…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_165/2024 · 07.08.2025GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden und eine umfassende Interessenabwägung stattfindet, die auch Massnahmen an der Lärmquelle einbezieht.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00560 · 08.05.2025AbgewiesenEine Brutplattform für stark gefährdete Wasservögel (Lachmöwe, Flussseeschwalbe) im Zürichsee ist nach Art. 24 RPG ausnahmsweise bewilligungsfähig: Die relative Standortgebundenheit ist bejaht, weil die Zielvogelarten auf störungsarme Brutplätze am oder im Gewässer angewiesen sind und der gesamte Zürichseeuferbereich intensiv genutzt…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZH AN.2023.00004 · 27.02.2025AbgewiesenArt. 36 Abs. 2 RPG bildet eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage für eine provisorische kantonale Nutzungsordnung für Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen; massgebliches Kriterium für die Zuweisung zur Bauzone ist das «weitgehend überbaute Gebiet» nach Art. 36 Abs. 3 RPG, wobei neben der Gebäudeanzahl auch Siedlungsstruktur…AuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_218/2023 · 02.07.2024AbgewiesenEine Parzelle liegt nicht im weitgehend überbauten Gebiet im Sinne von Art. 36 Abs. 3 RPG, wenn sie in einer Randlage ohne genügenden Zusammenhang mit dem Siedlungsgebiet liegt und die umliegenden Flächen nicht überbaut sind. Ein raumplanungsrechtlicher Anspruch auf Einzonung besteht in diesem Fall nicht.OrtsplanungsrevisionAuszonungEinzonungBRG ZH BRGE II Nrn. 0140-0141/2023 · 20.06.2023Teilweise gutgeheissenDie wasserrechtliche Konzession für die Sanierung und Anpassung einer Hafenanlage ist aufzuheben, wenn die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nicht rechtzeitig und verbindlich gesichert sind, da dies dem Koordinationsgrundsatz (Art. 25a RPG) und Art. 18 Abs. 1ter NHG widerspricht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungRichtplanungBGer 1C_753/2021 · 24.01.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbild- und Denkmalschutz (ISOS) und der haushälterischen Bodennutzung (Verdichtung) fiel zugunsten des Gestaltungsplans aus, da dieser die Vorgaben der ENHK/EKD einhielt und das ISOS-Erhaltungsziel als Empfehlung, nicht als zwingende Freihaltung interpretiert wurde.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_56/2021 · 23.09.2022AbgewiesenDie Vorinstanz gewichtete die nachbarlichen Interessen (Aussichtsbeeinträchtigung) höher als das Interesse der Bauherrschaft an der baulichen Ausschöpfung, was gemäss § 357 Abs. 1 PBG/ZH nicht willkürlich war.VGer AG WBE.2021.153 · 23.05.2022Teilweise gutgeheissenEin Modellflugplatz ist wegen seiner Lärm- und Flächenanforderungen negativ standortgebunden im Sinne von Art. 24 lit. a RPG und kann ausserhalb der Bauzone bewilligt werden, wenn eine umfassende, auf zahlreichen Alternativstandorten beruhende Standortevaluation vorliegt und die Interessenabwägung nach Art. 24 lit. b RPG i.V.m. Art. 3…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_275/2020 · 06.12.2021AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen Massnahmen gemäss Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft und eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen wurden. Fehlt eine nachvollziehbare Massnahmenprüfung oder Abwägung, ist die Bewilligung unzulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_100/2020 · 28.06.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung muss das ISOS konkret und substanziel einbeziehen; pauschale Gewichtung zugunsten der Verdichtung genügt nicht, insbesondere bei Erhaltungsziel A.OrtsplanungsrevisionVGer SG B 2019/215, B 2019/217 · 25.03.2021AbgewiesenEine Baubewilligung kann trotz nicht vollständiger Einhaltung der VSS-Normen für Erschliessungsstrassen erteilt werden, wenn die konkreten örtlichen Verhältnisse eine hinreichende Erschliessung gewährleisten. Das Verunstaltungsverbot (Art. 99 PBG) ist nur bei qualifiziert unschönen Bauvorhaben anwendbar, nicht bei blossen…BaubewilligungVRK SG II/1-2019/2 · 24.09.2019GutgeheissenEin Grundstück in einer Grünzone ist als Nichtbaugebiet zu qualifizieren, wenn es primär ökologischen Schutzfunktionen dient und keine siedlungsstrukturelle Bedeutung hat, weshalb das BGBB anwendbar bleibt.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_555/2018 · 29.08.2019AbgewiesenDie Zonenkonformität eines Betriebs in einer Wohnzone kann unabhängig von der Einhaltung bundesrechtlicher Immissionsgrenzwerte verneint werden, wenn die kommunale Nutzungsvorschrift raumplanerische Ziele wie die Erhaltung des Wohncharakters verfolgt.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_444/2018 · 03.07.2019Teilweise gutgeheissenDie geplante Gartenzone als Schutzzone ist bundesrechtswidrig, da sie keine Schutzziele nach Art. 17 RPG erfüllt und die schleichende Ausdehnung der Bauzone ins Nichtbaugebiet fördert. Rechtswidrige Bauten im Nichtbaugebiet müssen grundsätzlich rückgebaut werden, sofern keine Verhältnismäßigkeitsgründe dagegen sprechen.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionBGer 1C_118/2016 · 21.03.2017GutgeheissenEine Baubewilligung darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung führt und keine gleich- oder höherwertigen Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen (Art. 6 Abs. 2 NHG).BaubewilligungAppGer BS VD.2015.125 · 08.04.2016AbgewiesenDie Änderung einer Bau- und Strassenlinie im Rahmen eines Sondernutzungsplans ist rechtmässig, wenn sie auf einer sorgfältigen Interessenabwägung beruht und das Planungsermessen nicht überschreitet. Die Planbeständigkeit steht einer Anpassung nicht entgegen, wenn die Verhältnisse sich geändert haben oder die Änderung geringfügig ist.GestaltungsplanSondernutzungsplanBaubewilligungBGer 1C_43/2015 · 06.11.2015AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Freihaltung der Gewässer und der Schonung der Landschaft überwiegt das private Interesse an einer erweiterten Bootsanbindevorrichtung. Eine massvolle Erweiterung ist nicht bewilligungsfähig, da sie den raumplanerischen Schutzvorschriften widerspricht.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_517/2008 · 15.07.2009AbgewiesenDie Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zugunsten der Erweiterung der Kleinabbaustelle Steffensrain ist bundesrechtskonform, da die öffentlichen Interessen (lokale Materialversorgung, Rekultivierung) die privaten und landschaftsschützerischen Belange überwiegen und die Planungsmassnahme den Zielen des RPG entspricht.GestaltungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1A.50/2007 · 11.03.2008GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 lit. b RPG und Art. 6 VEJ muss den Schutz des eidgenössischen Jagdbanngebiets (Objekt Nr. 11, Hutstock) als übergeordnetes öffentliches Interesse gewichten. Wirtschaftliche Interessen an einer Pistenerschliessung können nicht überwiegen, wenn die Schutzziele des Banngebiets durch Lawinensprengungen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1A.122/2004 · 30.05.2005GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ist ungenügend dokumentiert, wenn Alternativstandorte nicht ernsthaft geprüft und Schutzziele eines BLN-Objekts (Art. 6 NHG) nicht substantiiert gewichtet werden. Ein Gutachten der ENHK (Art. 7 NHG) kann nicht durch ein veraltetes kantonales Gutachten ersetzt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1A.202/2003 · 17.02.2004AbgewiesenEin Drahtmaschenzaun in der Landwirtschaftszone und Landschaftsschutzzone IIIA ist als bewilligungspflichtige Anlage nach Art. 22 RPG zu qualifizieren; die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG scheitert an der fehlenden Wahrung der Identität der Anlage und der Unvereinbarkeit mit wichtigen Anliegen der Raumplanung.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer BGE 124 II 146 · 13.03.1998AbgewiesenDie Plangenehmigungsbehörde hat die Interessenabwägung korrekt vorgenommen, indem sie die relevanten Belange (Landschafts-, Gewässer-, Lärm- und Wildschutz, Landwirtschaft, finanzielle Rahmenbedingungen) ermittelte, gewichtete und eine optimierte Linienführung mit Tunnelverlängerungen verfügten. Absolute Schranken wie BLN oder ISOS…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.