Art. 1 Abs. 1 WaV
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VGer ZH VB.2023.00280 · 10.04.2025AbgewiesenEine Bestockung, welche die kantonalen quantitativen Mindestkriterien gemäss § 2 KWaG (Fläche 800 m², Breite 12 m, Alter 20 Jahre) auch ohne durchgängige Mindestbreite als isolierte Kleinfläche erfüllt, gilt als Wald im Rechtssinn. Das Alter der Bestockung kann im Nachhinein anhand von Luftaufnahmen hinreichend belegt werden, wenn diese…BGer 1A.100/2002 · 10.10.2002AbgewiesenDie Waldfeststellung richtet sich primär nach dem qualitativen Waldbegriff (Art. 2 Abs. 1 WaG); quantitative Mindestkriterien sind nur Hilfsmittel und dürfen nicht schematisch angewendet werden. Eine Bestockung gilt als Wald, wenn sie Waldfunktionen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrtsfunktion) erfüllen kann, selbst wenn sie kantonale…OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.