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Art. 1 Abs. 1 VBLN

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_199/2023 · 12.05.2025AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für einen Modellflugplatz im Gewässerraum ist unvereinbar mit dem Gewässerschutzrecht, da die Anlage weder standortgebunden noch in Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV genannt ist und kein Bestandesschutz besteht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2022.175, 176 · 01.03.2023GutgeheissenEin ohne Baubewilligung errichteter und in drei Jahrzehnten schleichend intensivierter Modellflugplatz ist bei der nachträglichen Bewilligungsprüfung insgesamt nach dem heute geltenden Recht zu beurteilen, wenn Ausgangszustand und Nutzungsentwicklung nicht mehr trennbar voneinander abgegrenzt werden können. Liegt die Anlage im…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.