Art. 1 Abs. 1 LAT
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_411/2023 · 20.06.2025AbgewiesenEin Plan d'affectation, der eine bestehende Teilplanung ersetzt, unterliegt nicht einer präjudiziellen Prüfung der alten Planung, wenn er selbst die Anpassung an veränderte Umstände vornimmt. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigen, wobei die Behörden über einen weiten…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_508/2018 · 15.07.2019GutgeheissenIn der Landwirtschaftszone erstellte, nicht bewilligbare Bauten müssen grundsätzlich rückgebaut werden, um das verfassungsmässige Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet zu wahren. Ausnahmen sind nur bei geringfügigen Abweichungen oder bei gutem Glauben des Bauherrn denkbar.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_276/2016 · 02.06.2017GutgeheissenDie Nichtanordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einem rechtswidrig erstellten Wohngebäude in der Landwirtschaftszone verletzt das Bundesrecht, insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 14 Abs. 2 und 22 Abs. 2 lit. a LAT).BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_15/2013 · 09.08.2013GutgeheissenDie Interessenabwägung muss konkret und vollständig erfolgen; die blosse Übereinstimmung mit kantonalen Planungsvorgaben ersetzt nicht die Prüfung der Bundesinteressen, insbesondere bei der Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen.RichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.