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Anhang 4 Ziffer 2 GSchV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nr. 0021/2021 · 24.02.2021AbgewiesenSondierbohrungen im Gewässerschutzbereich A bedürfen einer Bewilligung nach Art. 19 GSchG, sind aber bei fachgerechter Ausführung und unter Einhaltung der Vorgaben der GSchV sowie der Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL zulässig. Eine raumplanungsrechtliche Bewilligung nach Art. 24 RPG ist nicht erforderlich.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.