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Anhang 2.4 Ziff. 1.2 Abs. 2 ChemRRV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.403 · 05.05.2025AbgewiesenDas Freilegen und Zurückversetzen von Eisenbahnschwellen an ihren ursprünglichen Standort auf einer Stützwand gilt als baubewilligungsfreie Unterhaltsmassnahme. Selbst bei Annahme einer Neuverlegung wären einzelne, nicht statisch in die Stützwand eingebundene Holzschwellen geringer Dimension als Elemente der Gartengestaltung nach § 49…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.