Anhang 1 Ziffer 64 NISV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2021.335 · 07.12.2022AbgewiesenEine Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage (adaptive Antennen) ist rechtmässig, wenn die Standortevaluation nach § 26 EG UWR eine rechtsgenügende Interessenabwägung enthält und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV auf Basis einer rechnerischen Prognose nach dem «worst-case»-Szenario nachgewiesen ist; die Beurteilung der…BaubewilligungVGer AG WBE.2022.170 · 07.12.2022Teilweise gutgeheissenDer Standortevaluationsbericht für eine Mobilfunkanlage nach § 26 EG UWR muss überprüfbare Grundlagen für eine sachgerechte Interessenabwägung liefern; ein ungenügender erster Bericht kann durch verbesserte Evaluationsberichte im Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn alle Beteiligten dazu Stellung nehmen konnten. Die Berechnung der…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.