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Anhang 1 Ziffer 62 NISV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nrn. 0109-0110/2020 · 16.07.2020AbgewiesenInnerhalb der Bauzone ist für die Bewilligung von Mobilfunkanlagen weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Interessenabwägung oder Standortkoordination erforderlich. Die Einhaltung der Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV ist massgebend, wobei adaptive Antennen bis zur Anpassung der Vollzugsempfehlungen nach dem 'worst-case'-Szenario…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.