Anhang 1 Ziffer 61 ff. NISV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BRG ZH BRGE III Nrn. 0117-0118/2024 · 14.08.2024Besonderer AusgangEin Verein mit allgemeinem Wohlfahrtszweck erfüllt die Anforderungen des egoistischen Verbandsbeschwerderechts gegen ein Mobilfunkbauvorhaben nicht; das BAFU-konforme QS-System der Netzbetreiber stellt die Einhaltung der NISV-Grenzwerte auch bei adaptiven Antennen hinreichend sicher.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.