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Anhang 1 Ziff. 65 NISV

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2020 100 · 21.02.2024AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver 5G-Antennen nach dem «worst case»-Szenario gemäss NISV ist rechtskonform und verletzt den Grundsatz der Berücksichtigung der Variabilität der Senderichtungen nicht. Die geltenden Anlagegrenzwerte für Mobilfunkbasisstationen verletzen das Vorsorgeprinzip nach Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2 USG nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 339 · 21.02.2024AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver 5G-Antennen im «worst case»-Szenario gemäss den BAFU-Vollzugsempfehlungen entspricht den Vorgaben von Anhang 1 Ziff. 63 NISV und gewährleistet die Einhaltung der Anlagegrenzwerte; die geltenden Anlagegrenzwerte der NISV verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.BaubewilligungVGer BE 100 2020 409 · 15.02.2022Teilweise gutgeheissenEine Mobilfunkanlage in einer Arbeitszone verletzt die Anlagegrenzwerte der NISV nicht, wenn die Orte mit empfindlicher Nutzung korrekt ausgewiesen sind; aus ästhetischen Gründen kann nur dann ein Bauabschlag erteilt werden, wenn der betroffenen Silhouette oder dem Horizont eine erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt.BaubewilligungVGer BE 100 2020 27 · 06.01.2021AbgewiesenAdaptive Antennen nach dem 5G-Standard dürfen nach der vorläufigen Vollzugsempfehlung des BAFU (Worst-Case-Szenario) beurteilt werden; das bestehende Qualitätssicherungssystem genügt als zulässige Alternative zur baulichen Grenzwertkontrolle, und die geltenden NISV-Grenzwerte verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.BaubewilligungBGer 1C_405/2011 · 24.04.2012AbgewiesenDie Standortwahl einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist nur dann zulässig, wenn funktechnische Gründe oder eine konkrete Interessenabwägung die Standortgebundenheit belegen und keine erhebliche Zweckentfremdung von Nichtbauzonenland bewirkt wird. Wirtschaftliche Vorteile allein rechtfertigen die Ausnahmebewilligung nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.