Anhang 1 Ziff. 64 lit. c NISV
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0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer AG WBE.2025.70 · 23.02.2026AbgewiesenEnthält das Standortdatenblatt für eine Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen genügend Angaben zur Anwendung eines Korrekturfaktors und hat die NIS-Fachstelle auf dieser Grundlage eine umfassende Prüfung vorgenommen, ist die Baubewilligung nicht wegen fehlender expliziter Erwähnung des Korrekturfaktors nichtig. Beschwerdeführende…BaubewilligungBGer 1C_642/2023 · 30.12.2024AbgewiesenDie Berechnung des Anlagegrenzwerts für eine Mobilfunkanlage nach Anhang 1 Ziff. 64 lit. c NISV ist bundesrechtskonform, wenn die Richtungsabschwächungen bei einer allfälligen Verschiebung des OMEN korrekt berücksichtigt werden.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.