Anhang 1 Ziff. 63 NISV
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11%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2024 274 · 06.02.2026AbgewiesenDie Anwendung des Korrekturfaktors bei adaptiven Sendeantennen nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar; für Mobilfunkanlagen in der Bauzone sieht das Bundesrecht keine Interessenabwägung mit der Prüfung von Alternativstandorten vor.BaubewilligungVGer BE 100 2024 195 · 28.01.2026AbgewiesenBei adaptiven Mobilfunkantennen mit automatischer Leistungsbegrenzung ist für die Einhaltung des Anlagegrenzwerts die über 6 Minuten gemittelte Sendeleistung massgebend; kurzzeitige Momentanüberschreitungen stellen keine Grenzwertverletzung im Sinne von Anhang 1 Ziff. 63 NISV dar. Seit dem 1. Januar 2026 gelten Anpassungen und…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2024 265 · 28.01.2026AbgewiesenDer Einsatz von adaptiven Antennen mit Korrekturfaktor bei einer neuen Mobilfunkanlage verletzt die NISV nicht, sofern die rechnerische Prognose auf dem vollständigen Standortdatenblatt beruht und die Anlagegrenzwerte gemäss Anhang 1 Ziff. 63 und 64 NISV rechnerisch eingehalten werden; ein Recht auf Herausgabe interner…BaubewilligungVGer BE 100 2023 230 · 17.09.2025AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist relativ standortgebunden im Sinne von Art. 24 Bst. a RPG, wenn sie hauptsächlich Landwirtschaftsland versorgt, am bestehenden Standort keine weitere Inanspruchnahme von Nichtbauzonenland erfolgt und ein äquivalenter Ersatz in der Bauzone nicht möglich ist. Die Anwendung des…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer SG B 2024/69 · 21.08.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Gewerbe-Industrie-Zone (GI-B) ist zonenkonform und bedarf keiner raumplanerischen Ausnahmebewilligung. Die NISV-Grenzwerte sind bundesrechtskonform und die Worst-Case-Betrachtung für adaptive Antennen zulässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer SG B 2024/71 · 21.08.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Gewerbe-Industrie-Zone ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine raumplanerischen oder umweltrechtlichen Hindernisse bestehen. Eine Interessenabwägung ist innerhalb der Bauzone nicht erforderlich, sofern keine kantonalen oder kommunalen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2024 128 · 14.07.2025AbgewiesenFür Mobilfunkanlagen genügt als Profilierung eine einzelne in die Höhe ragende Stange, welche Standort und Höhe des Antennenmasts markiert; die Profilierung einzelner Antennen ist nicht erforderlich, auch wenn die Antennen der neuen Generation grösser und deutlicher wahrnehmbar sind. Die Attika-Rückversetzungsvorschrift (Art. 20…BaubewilligungVGer BE 100 2023 126 · 01.07.2025AbgewiesenDie Anlagegrenzwerte der NISV für adaptive Mobilfunkantennen einschliesslich des Korrekturfaktors KAA nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV sind mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar; das Qualitätssicherungssystem der Betreiberin stellt ein wirksames Instrument zur Kontrolle der Emissionsbegrenzungen dar.BaubewilligungVGer BE 100 2023 241 · 01.07.2025AbgewiesenDie Grenzwerte der NISV sind auch für adaptive Antennen mit Korrekturfaktor KAA gesetzeskonform und tragen dem Vorsorgeprinzip nach aktuellem Erkenntnisstand hinreichend Rechnung; der Korrekturfaktor bewirkt weder eine Privilegierung adaptiver Antennen noch eine Senkung des Schutzniveaus gegenüber konventionellen Antennen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2023 348 · 01.07.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ohne Korrekturfaktor ist rechtmässig, wenn die Strahlungsprognose nach dem «worst case»-Prinzip gemäss Anhang 1 Ziff. 63 NISV durchgeführt wird und das Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen genügt.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00753 · 22.05.2025Teilweise gutgeheissenDas Standortdatenblatt für eine Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen muss den konkreten Korrekturfaktor (KAA) sowie die maximale Sendeleistung (ERPmax) mit exakten Werten ausweisen; ungenügende Abdeckungskarten erlauben keine Beurteilung der Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG. Auf die egoistische Verbandsbeschwerde tritt das…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2022 389 · 07.05.2025AbgewiesenDer Betrieb adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor KAA gemäss Anhang 1 Ziff. 63 NISV ist mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar; die bestehenden QS-Systeme mit automatischer Leistungsbegrenzung sind geeignet, den bewilligungskonformen Betrieb adaptiver Mobilfunkantennen ausreichend zu überwachen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_134/2024 · 19.03.2025AbgewiesenDie Bewilligung von Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen nach dem Worst-Case-Szenario (maximaler Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung) ist bundesrechtskonform, da die Strahlung nicht unterschätzt wird. Die Anwendung eines Korrekturfaktors ist nicht Gegenstand des Verfahrens, wenn das Baugesuch keine solche…BaubewilligungVGer BE 100 2024 263 · 19.08.2024AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV für adaptive Mobilfunkantennen ist rechtmässig; die rechnerische Einhaltung der Anlagegrenzwerte gestützt auf das Standortdatenblatt und die Prüfung durch die kantonale NIS-Fachbehörde genügt als Bewilligungsvoraussetzung. Kurzzeitig über dem Anlagegrenzwert liegende…BaubewilligungVGer BE 100 2024 264 · 19.08.2024AbgewiesenBei einer Baubewilligung für den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen unter Anwendung eines Korrekturfaktors nach Anhang 1 Ziff. 63 NISV genügt die rechnerische Prognose auf Basis des vollständigen Standortdatenblatts als Bewilligungsgrundlage; kurzzeitig über 5 V/m liegende elektrische Feldstärken an OMEN…BaubewilligungVGer SG B 2023/131 · 24.04.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ist zu erteilen, wenn die Einhaltung der NISV-Grenzwerte durch das Qualitätssicherungssystem (QS) und die kantonalen Kontrollmöglichkeiten gewährleistet ist. Die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen ist rechtmässig und wahrt das Schutzniveau…BaubewilligungVGer BE 100 2020 255 · 20.03.2024AbgewiesenDie sogenannte 'worst case'-Beurteilung adaptiver Antennen nach dem 5G-Mobilfunkstandard gemäss den BAFU-Empfehlungen ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar und stellt keine bewilligungspflichtige Ausnahme dar. Anwohner können aus einer fehlenden Amtsblatt-Publikation nach Art. 12b NHG nichts zu ihren Gunsten ableiten, wenn ihnen…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 100 · 21.02.2024AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver 5G-Antennen nach dem «worst case»-Szenario gemäss NISV ist rechtskonform und verletzt den Grundsatz der Berücksichtigung der Variabilität der Senderichtungen nicht. Die geltenden Anlagegrenzwerte für Mobilfunkbasisstationen verletzen das Vorsorgeprinzip nach Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2 USG nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 339 · 21.02.2024AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver 5G-Antennen im «worst case»-Szenario gemäss den BAFU-Vollzugsempfehlungen entspricht den Vorgaben von Anhang 1 Ziff. 63 NISV und gewährleistet die Einhaltung der Anlagegrenzwerte; die geltenden Anlagegrenzwerte der NISV verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0126-0127/2022 · 18.08.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die NIS-Prognose auf umhüllenden Antennendiagrammen und einer Worst-Case-Betrachtung basiert sowie die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden. Eine Interessenabwägung oder Gesamtplanung ist nicht erforderlich.BaubewilligungVGer SG B 2021/115 · 16.11.2021AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver Antennen nach dem Worst-Case-Szenario ohne Korrekturfaktor ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar und stellt eine zulässige Methode zur Einhaltung der Anlagengrenzwerte dar. Die geltenden AGW der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.BaubewilligungVGer SG B 2021/50 · 16.11.2021AbgewiesenDie Beurteilung von adaptiven Mobilfunkanlagen nach dem Worst-Case-Szenario (maximaler Antennengewinn bei maximaler Sendeleistung) ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar und stellt eine zulässige Methode zur Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) dar. Die geltenden AGW sind verfassungs- und gesetzeskonform.BaubewilligungVGer BE 100 2021 364 · 15.11.2021Teilweise gutgeheissenDer Ersatz konventioneller durch adaptive Antennen (5G) löst in jedem Fall eine Baubewilligungspflicht aus, unabhängig davon, ob ein Korrekturfaktor aufgeschaltet wird oder nicht; ein Bagatellverfahren genügt nicht. Die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens ist geboten, um das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2020 27 · 06.01.2021AbgewiesenAdaptive Antennen nach dem 5G-Standard dürfen nach der vorläufigen Vollzugsempfehlung des BAFU (Worst-Case-Szenario) beurteilt werden; das bestehende Qualitätssicherungssystem genügt als zulässige Alternative zur baulichen Grenzwertkontrolle, und die geltenden NISV-Grenzwerte verletzen das Vorsorgeprinzip nicht.BaubewilligungKGer LU 7H 20 120 · 10.12.2020GutgeheissenEine von Bundesbehörden in Aussicht gestellte Vollzugshilfe zur Ermittlung der Strahlenbelastung bei einer Mobilfunkantenne der 5G-Technologie (adaptive Antennen) ist keine hinreichende Grundlage für die Sistierung eines Baubewilligungsverfahrens. Hat die zuständige kantonale Fachstelle das Vorhaben gestützt auf das geltende Recht als…BaubewilligungAppGer BS VD.2021.120 · 23.07.2020AbgewiesenFür die Baubewilligung einer Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine umfassende Interessenabwägung erforderlich; massgebend ist allein die Einhaltung der NISV-Grenzwerte. Die Beurteilung adaptiver Antennen nach dem «worst-case-Szenario» vor Erlass des BAFU-Nachtrags 2021 ist rechtmässig.BaubewilligungVGer BE 100 2020 136 · 31.03.2020AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone auf 5G-fähige adaptive Antennen ist raumplanungsrechtlich zulässig, wenn relative Standortgebundenheit nach Art. 24 Bst. a RPG zu bejahen ist und keine überwiegenden Interessen im Sinn von Art. 24 Bst. b RPG entgegenstehen. Die «worst case»-Beurteilung adaptiver…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.