Anhang 1 Ziff. 62 Abs. 5bis NISV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2023.00497 · 14.03.2024GutgeheissenEin Wechsel vom Betrieb einer Mobilfunkantenne im Rahmen des Worst-Case-Szenarios zu einem Betrieb unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors unterliegt einer Baubewilligungspflicht gemäss Art. 22 RPG. Da ein adaptiver Betrieb mit und ohne Korrekturfaktor möglich ist, muss die Anwendung des Korrekturfaktors im Baugesuch bzw.…BaubewilligungVGer SG B 2023/11 · 17.08.2023Teilweise gutgeheissenDie Anwendung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Mobilfunkanlagen gilt nach Anhang 1 Ziff. 62 Abs. 5bis NISV zwar nicht als bauliche Änderung, unterliegt aber kantonalem Recht der Baubewilligungspflicht, wenn ein öffentliches oder Nachbarinteresse an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Eine bundesrechtliche Fiktion…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.