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Anhang 1 Ziff. 61 NISV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2025 117 · 24.04.2026AbgewiesenEine Mobilfunkanlage ist in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) zonenkonform, wenn kommunale Vorschriften sie nicht ausdrücklich ausschliessen und der klar umschriebene Zonenzweck der Errichtung von Infrastrukturbauten nicht entgegensteht. Die Berechnung der Strahlungsprognose nach dem «worst case»-Szenario gemäss NISV ist auch…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0126-0127/2022 · 18.08.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die NIS-Prognose auf umhüllenden Antennendiagrammen und einer Worst-Case-Betrachtung basiert sowie die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden. Eine Interessenabwägung oder Gesamtplanung ist nicht erforderlich.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.