aArt. 93 Abs. 2 BauV
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VGer BE 100 2019 41 · 07.04.2020AbgewiesenBei der Berechnung der Ausnützungsziffer ist auf die objektive tatsächliche Verwendbarkeit eines Raums abzustellen; eine geringfügige Unterschreitung der gesundheitspolizeilichen Mindestfensterfläche schliesst die Anrechenbarkeit nicht aus, wenn eine Gesamtwürdigung der Verhältnisse ergibt, dass der Raum für (erweiterte) Wohnzwecke…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.