aArt. 91 KRG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2019 27 · 25.08.2020AbgewiesenDie Jahresfrist für den Baubeginn (aArt. 91 Abs. 2 KRG) wird durch kommunale Wintersperrfristen und ausstehende Auflagen gehemmt, sodass ein Fristverlängerungsgesuch dreizehn Monate nach Baubewilligung rechtzeitig sein kann. Eine direkte Nachbarin ist gegen den Fristverlängerungsentscheid beschwerdelegitimiert, auch wenn sie gegen das…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.