§ 99 Abs. 1 Ziff. 11 PBG
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VGer TG VG.2024.55 · 10.08.2023AbgewiesenEin jährlich stattfindendes, zweitägiges Musikfestival auf öffentlichem Grund (Gesamtdauer von Auf- und Abbau rund 26 Tage) fällt unter den gesetzlichen Dispens für Fahrnisbauten bis zu 90 Tagen nach § 99 Abs. 1 Ziff. 11 PBG TG und untersteht keiner Baubewilligungspflicht; benachbarten Grundeigentümern kommt damit im…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.