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§ 96 PBG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH Zwischenentscheid r2.2025.00016_54 · 26.08.2025Teilweise gutgeheissenRichtplanerische Festlegungen (z. B. Rebschutz) stehen einem Bauvorhaben in der Bauzone nicht entgegen, solange sie sich nicht in konkreten Nutzungsplanungsinstrumenten manifestieren. Baulinien ohne aktuellen verkehrsrechtlichen oder ästhetischen Zweck sind als nicht mehr gerechtfertigte Bauhindernisse unbeachtlich und können im…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer ZH VB.2024.00033 · 14.11.2024AbgewiesenIst der primäre Zweck einer Baulinie (Sicherung der für den Strassenbau benötigten Flächen) bereits erfüllt, ist das öffentliche Interesse an der Freihaltung des Baulinienbereichs zu relativieren; das private Interesse an einer zweckmässigen Grundstücksnutzung überwiegt die verbleibenden ästhetischen Interessen, wenn mehr als 40 % des…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBRG ZH BRGE III Nr. 0041/2016 · 30.03.2016Gutgeheissen§ 101 PBG ist als Sondernorm nur auf baulinienwidrige Bauten und Anlagen im Baulinienbereich anwendbar, nicht auf bloße Strassenabstandsunterschreitungen. Für letztere gilt § 357 Abs. 1 PBG.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.