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§ 93 Abs. 1 StrG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 24 4/7H 24 6 · 15.01.2026GutgeheissenGestützt auf § 224 Abs. 2 PBG können altrechtliche Sondernutzungspläne bis Ende 2023 nach den weiter geltenden Bestimmungen fertiggestellt werden, wobei auf das Datum der Baubewilligung und nicht auf deren Rechtskraft abzustellen ist. Die Ausnahmebestimmung von § 93 Abs. 6 StrG (Parkierung auf Fremdgrundstück) setzt voraus, dass die…BaubewilligungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_113/2021 · 01.09.2022Teilweise gutgeheissenDie kantonale Rechtsmittelinstanz verletzt die Gemeindeautonomie, wenn sie den Ermessensspielraum der Gemeinde bei der Anwendung kommunaler Vorschriften zur Anzahl von Abstellplätzen (Art. 7 Abs. 5 Parkplatzreglement) unzulässig einschränkt, ohne dass der Gemeindeentscheid willkürlich oder unsachlich ist.BaubewilligungGestaltungsplanKGer LU 7H 21 90 · 25.02.2021Teilweise gutgeheissenPflichtabstellplätze sind nur für den durch das Erweiterungsvorhaben verursachten Mehrverkehr zu berechnen; die VSS-Norm SN 640 281 sieht eine Gesamtrundung erst nach Summierung aller Flächen vor, was eine getrennte Berechnung verhindert, wenn diese für den Bauherrn nachteiliger wäre. Lässt sich die Eingliederung von Parkplätzen aus…BaubewilligungKGer LU 7H 17 99 / 7H 18 207 · 07.01.2019AbgewiesenWeder die Umfassungsmauer noch die Ökonomiegebäude des Kapuzinerklosters Wesemlin sind vom Schutzumfang des kantonalen Denkmalschutzentscheids von 1974 erfasst; der Abbruch der Ökonomiegebäude ist zulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 17 Abs. 2 BZR erfüllt sind und private Interessen am Abbruch die öffentlichen Interessen an der…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.