§ 90 Abs. 1 KV AG
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VGer AG WBE.2022.385 · 13.10.2022AbgewiesenEin Nachbar, der von einer eigenmächtig erstellten Baute oder Anlage Kenntnis nehmen konnte, muss innert drei Monaten intervenieren; wartet er knapp zwei Jahre zu, verliert er seinen Rechtsschutzanspruch, und die Behörde tritt auf sein Begehren zu Recht nicht ein.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.