§ 9 PolG (BS)
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AppGer BS VD.2025.148 · 24.03.2026AbgewiesenDie Kantonspolizei kann gestützt auf den polizeilichen Generalauftrag (§ 1 PolG BS) und die polizeiliche Generalklausel (§ 9 PolG BS) ein zeitlich und örtlich begrenztes Demonstrations- und Kundgebungsverbot als Allgemeinverfügung erlassen. Ein auf ein Wochenende beschränktes generelles Verbot verletzt die Meinungsäusserungs- und…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.