§ 9 KSV
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VGer AG WBE.2024.384 · 23.04.2025AbgewiesenNur mit LED-Technologie ausgestattete Strassenbeleuchtungsanlagen erfüllen die Anforderungen an Energieeffizienz und Stand der Technik gemäss § 13 StrG und § 9 KSV und begründen damit einen Anspruch auf die kantonale Pauschalabgeltung von Fr. 200.-- pro Leuchtpunkt; Halogen-Metalldampf-Leuchten sind nicht abgeltungsberechtigt.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.