§ 9 EntG (SG 740.100)
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AppGer BS VD.2021.219 · 08.02.2023RückweisungDie Sonderverjährungsregeln von §§ 125 f. des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes (BPG) gelten für Nutzungsplanungen und können weder direkt noch analog auf Entschädigungsansprüche aus materieller Enteignung infolge Eintragung eines Einzelobjekts in das Denkmalverzeichnis mittels Verfügung angewendet werden; massgebend bleibt die…EnteignungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.