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§ 8b WRFG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
AppGer BS VD.2024.107 · 19.06.2025Teilweise gutgeheissenDer Verweis in § 7 Abs. 4 WRFG auf die §§ 8a bis 8e WRFG begründet keine zusätzlichen ökologischen oder wohnschutzbezogenen Voraussetzungen für die Erteilung einer Abbruchbewilligung, sondern regelt ausschliesslich die Festlegung der zulässigen Mietzinsaufschläge für den Ersatzwohnraum.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.