§ 89 Abs. 1 PBG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BRG ZH BRGE III Nrn. 0108-0109/2022 · 09.03.2022NichteintretenEin kommunaler Gestaltungsplan, der noch nicht durch die Gemeindeexekutive festgesetzt und nicht durch die Baudirektion genehmigt wurde, bildet kein taugliches Anfechtungsobjekt; Rekurse gegen einen solchen vorläufigen Beschluss sind als verfrüht nicht einzutreten.GestaltungsplanBRG ZH BRGE IV Nr. 0035/2016 · 17.03.2016NichteintretenDie Anfechtung einer genehmigungsbedürftigen kommunalen Nutzungsplanfestsetzung ist verfrüht, solange der Genehmigungsentscheid der Baudirektion nicht vorliegt; das Vorliegen des Genehmigungsentscheids bildet eine Eintretensvoraussetzung. Das Baurekursgericht kann den kommunalen Festsetzungsbeschluss erst zusammen mit dem kantonalen…OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.