§ 88 Abs. 2 GOG
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AppGer BS VD.2019.34 · 06.06.2019AbgewiesenDie Einschränkung des Demonstrationswegs durch eine Bewilligungsbehörde ist rechtmässig, wenn die Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit, öffentlichem Verkehr, persönlicher Freiheit der Passanten und wirtschaftlichen Interessen ergibt, dass eine Alternativroute die Appellwirkung hinreichend gewährleistet und die Beeinträchtigung des…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.